NEUES LANDESENTWICKLUNGSPROGRAMM FÜR BURGENLAND
Di, 28. Februar 2012
LEP 2011 rechtskräftig
Beitrag von L. Paula
Seit 1. Jänner 2012 verfügt das Bgld. über ein neues LEP. Neben landes- und regionalpolitischen Festlegungen sind auch die Grundsätze für die örtliche Raumplanung durch die Gemeinden verbindlicher Inhalt.
Neu aufgenommen wurde (wieder) die Verpflichtung der Gemeinden, ein örtliches Entwicklungskonzept zu erstellen.