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NEUES LANDESENTWICKLUNGSPROGRAMM FÜR BURGENLAND

Di, 28. Februar 2012

LEP 2011 rechtskräftig

Beitrag von L. Paula
Seit 1. Jänner 2012 verfügt das Bgld. über ein neues LEP. Neben landes- und regionalpolitischen Festlegungen sind auch die Grundsätze für die örtliche Raumplanung durch die Gemeinden verbindlicher Inhalt.
Neu aufgenommen wurde (wieder) die Verpflichtung der Gemeinden, ein örtliches Entwicklungskonzept zu erstellen.
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