KAMPF DEN KREBSGESCHWÜREN
Mo, 14. März 2005
Beitrag von Dr. Luzian Paula
Der NÖ Landtag hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2004 die Novelle des Raumordnungsgesetzes beschlossen, mit der Bestimmungen über Einkaufszentren und die Umsetzung der SUP-Richtlinie neu geregelt werden. Seit 02.03.2005 ist das neue Gesetz in Rechtskraft. In Zukunft geht außerhalb der neuen "Zentrenzonen" gar nichts mehr: die Widmung Einkaufs- bzw. Fachmarktzentrum entfällt gänzlich und außerhalb des bebauten Gebietes darf die Verkaufsfläche nur mehr 80 m² betragen. In den Zentren darf man dafür alles machen. Im bebauten Gebiet ist die bisherige Bestimmung über die Trennung von Handelsbetrieben durch öffentliche Verkehrsflächen entfallen, sodass jetzt viele Gewerbezonen zu großflächigen Einkaufszentren (aus rechtlicher Sicht) werden. Insgesamt ein mutiger, aber auch sehr restriktiver Schritt. Ob es allerdings dem kleinen Papiergeschäft oder Greißler am Hauptplatz überleben hilft, wenn in Zukunft direkt neben ihm eine Handelseinrichtung mit, sagen wir 10.000 m² Verkaufsfläche ohne weiteres errichtet werden kann, sei dahingestellt. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass man die Zustelldienste tiefgekühlter Fertigmenüs endlich raumordnungsrechtlich verbieten sollte. Da gehen ja die Leute dann überhaupt nicht mehr aus dem Haus und das Sterben der Zentren geht weiter ...