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Büro Dr. Paula
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STRATEGISCHE PRÜFUNG - VERKEHR

Fr, 30. September 2005
Beitrag von Dr. Luzian Paula
Ein neues Bundesgesetz (BGBl. 96/2005) regelt die Vorgangsweise bei der Festlegung hochrangiger Verkehrsträger (Bundesstraßen A und S, HL-Strecken, Schiffahrtswege). Damit wird der EU-Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung entsprochen. Bevor eine neue Bundesstraße in das Verzeichnis aufgenommen bzw. eine HL-Strecke neu verordnet werden kann, ist nun ein SP-V Verfahren durchzuführen, in dem insonderheit die Bedeutung und Notwendigkeit sowie die Bundeskompetenz nachgewiesen werden muss. Derzeit laufen in Österreich SP-V Verfahren für eine neue Straßenverbindung zwischen Wien und Bratislava (Marchfeldkorridor), die B 317 zwischen Steiermark und Kärnten, die B 303 (Weinviertelkorridor) zwischen Stockerau in NÖ und Znojmo (Tschechien) und die B 334 (Traisentalkorridor) in NÖ. Auch in Wien wurde für die Verbindungsspange von der A 23 zur S 1 (Hanssonkurve-Inzersdorf) ein SP-V Verfahren eingeleitet. Die Öffentlichkeit kann über eine (schwer zu findende) internet-site des BMVIT Einsicht und Stellung nehmen.

Man wird sehen, wie sich diese Beteiligungsmöglichkeit bewährt.