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NEUER BASISWERT

Di, 16. Dezember 2014

Ab 01.01.2015

Der neue Basiswert gemäß § 33 Abs. 2 Ziviltechnikerkammergesetz 1993, BGBl. Nr. 157/1994 beträgt 79,08 €.

Der Basiswert und die Honorarindizes treten vorbehaltlich der erforderlichen Beschlusserfordernisse in den Bundeskammergremien mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

Ausführliche Informationen finden Sie unter:
http://wien.arching.at/service/...basiswerte.html 
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